Nach dem Whistleblower-Gesetz müssen Organisationen mit 50 oder mehr Mitarbeitern bis zum 17. Dezember 2023 Meldewege für Hinweise einrichten.
Das Whistleblower-Gesetz enthält mehrere Anforderungen, die bei der Auswahl einer Whistleblower-Lösung zu beachten sind. Sie müssen sicher sein, dass das von Ihnen gewählte System tatsächlich die erforderlichen Funktionen enthält oder Funktionen, die sicherstellen, dass Sie das Gesetz einhalten. Als Arbeitgeber müssen Sie außerdem sicherstellen, dass das von Ihnen eingesetzte Hinweisgebersystem mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar ist.
Wir haben die Funktionalitäten zusammengestellt, die Sie sowohl im Hinblick auf das Whistleblower-Gesetz als auch auf die Datenschutzgrundverordnung beachten müssen. Um sicherzustellen, dass Sie einen Anbieter wählen, der diese Anforderungen erfüllt, empfehlen wir Ihnen, diese Liste als Leitfaden für Ihren Beschaffungsprozess zu verwenden.