Wenn Sie ein Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder eine Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern sind und über keine sichere Lösung verfügen, die es Einzelnen ermöglicht, auf eine sichere Weise Missstände zu melden. Hier erhalten Sie, was Sie benötigen, um die an Sie gestellten Anforderungen der EU Richtlinie zu erfüllen.
Befolgen Sie die nachstehenden Tipps, die es Ihnen erleichtern, Konformität mit der EU-Hinweisgeberrichtlinie zu erzielen.
Schaffen und verwalten Sie sichere Berichtskanäle, welche die Anonymität der Identität der Hinweisgeber und anderer in der Meldung genannter Personen gewährleisten. Verhindern Sie den unberechtigten Zugriff auf Berichte und gewährleisten Sie sichere Aufzeichnungen.
Ermöglichen Sie schriftliche Meldungen über eine Online-Plattform, per E-Mail oder über die Post, das Telefon oder ein Sprachnachrichtensystem. Ermöglichen Sie auf Anfrage auch persönliche Treffen.
Ernennen Sie eine geeignete Person oder Abteilung, die dafür verantwortlich ist, die Meldungen entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Dies umfasst die Etablierung und Aufrechterhaltung der Kommunikation mit dem Hinweisgeber sowie das gewissenhafte Verfassen von Rückmeldungen.
Stellen Sie sicher, dass die Berichtskanäle einfach und für alle Beschäftigten zugänglich sind. Erweitern Sie die Zugänglichkeit auf alle Stakeholder, die einen Bezug zu Ihrem Unternehmen haben: Lieferanten, Anteilseigner, Vertragspartner, Trainees, Bewerber usw.
Implementieren Sie ein Verfahren, das dem Hinweisgeber den Eingang der Meldung innerhalb von sieben Tagen bestätigt und geben Sie dem Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung.
Erfüllen Sie weiterhin die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und denken Sie insbesondere darüber nach, wie Sie personenbezogene Daten verarbeiten. Stellen Sie auch sicher, dass Ihre Daten innerhalb der EU gespeichert werden.
Oder haben Sie noch Fragen? Senden Sie Ihre Fragen an sales@whistlelink.com oder lesen Sie hier weiter
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