Wie Sie das Hinweisgeberschutzgesetz einhalten
Fehlverhalten am Arbeitsplatz kann viele Formen annehmen – von Betrug über Belästigung bis hin zu Gesetzesverstößen – und richtet erheblichen Schaden an. Die EU-Hinweisgeberrichtlinie (Richtlinie 2019/1937) sowie nationale Whistleblower-Gesetze schützen Beschäftigte, die Missstände melden. In diesem Artikel zeigen wir typische Beispiele für Fehlverhalten am Arbeitsplatz und erklären, wann und wie man diese meldet.
Wirtschaftskriminalität untergräbt das Vertrauen in Unternehmen und Institutionen. Beispiele:
Solche Verstöße verstoßen oft gegen Antikorruptionsgesetze und sollten über Hinweisgebersysteme gemeldet werden.
Korruption führt zu unfairen Bedingungen und untergräbt die Unternehmenskultur. Beispiele:
Whistleblower helfen dabei, solche Missstände aufzudecken und faire Strukturen zu fördern.
Ein sicheres und inklusives Arbeitsumfeld ist essenziell. Fehlverhalten in diesem Bereich umfasst:
Hinweis: Nicht alle Verstöße gegen das Arbeitsrecht fallen unter das Hinweisgeberschutzgesetz. Manche Fälle gehören in den Zuständigkeitsbereich der Personalabteilung oder Arbeitsgerichte.
Wenn jedoch arbeitsrechtliche Verstöße zugleich grundlegende Gesetze oder ethische Standards verletzen – etwa im Bereich Arbeitssicherheit oder Menschenrechte – kann eine Meldung über das Hinweisgebersystem dennoch angemessen sein.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Verstöße sind z. B.:
Solche Vorfälle sollten gemeldet werden, um Mitarbeitende zu schützen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Umweltschädliches Verhalten kann schwerwiegende Folgen haben. Beispiele für Fehlverhalten:
Whistleblowing trägt dazu bei, Umweltschutzgesetze durchzusetzen und Schäden zu vermeiden.
Im Rahmen der DSGVO hat der Schutz personenbezogener Daten höchste Priorität. Fehlverhalten umfasst:
Datenschutzverstöße müssen gemeldet werden, um rechtliche Konsequenzen und Identitätsmissbrauch zu verhindern.
Zum Schutz der Öffentlichkeit und Verbraucher müssen auch folgende Verstöße gemeldet werden:
Whistleblower spielen eine wichtige Rolle bei der Einhaltung von Verbraucherschutzvorgaben.
Das Gesetz schützt Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen. Illegale Repressalien umfassen:
Arbeitgeber sind verpflichtet, sichere und vertrauliche Meldekanäle bereitzustellen.
Laut EU-Richtlinie müssen Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden interne Hinweisgebersysteme einführen. Je nach Art des Vorfalls kann die Meldung auch an externe Stellen wie Arbeitsinspektionen, Datenschutzbehörden oder Aufsichtsorgane erfolgen.
Hinweisgeber helfen, Gesetzesverstöße aufzudecken, Unternehmen zu verbessern und Mitarbeitende zu schützen. Ihr Beitrag ist entscheidend für Transparenz, Ethik und Verantwortlichkeit.Wenn Sie Fehlverhalten am Arbeitsplatz beobachten, informieren Sie sich über die internen Meldewege oder holen Sie sich Rat bei einer zuständigen Behörde.
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