Wie Sie das Hinweisgeberschutzgesetz einhalten
Wir sind eine auf Wirtschaftsstrafrecht und Compliance spezialisierte Boutique-Kanzlei im Herzen von Wien. Unser Team besteht aus zwei Partnerinnen, Heidemarie Paulitsch und mir, Pilar Mayer-Koukol, sowie vier RechtsanwaltsanwärterInnen und zwei juristischen Mitarbeiterinnen. Heidemarie Paulitsch hat die Kanzlei vor fünf Jahren gegründet, ich bin im Jahr 2017 zunächst als Konzipientin dazu gestoßen, war ab 2018 als Rechtsanwältin tätig und stehe seit Juni 2020 als Partnerin an der Seite von Heidemarie Paulitsch. Seit Anbeginn ist es unser Ziel, unseren Mandanten in den Spezialgebieten unserer Kanzlei Rechtsberatungsleistungen auf höchstem Niveau anzubieten. Der Erfolg und die Zufriedenheit unserer Mandanten stehen für uns selbstverständlich an erster Stelle und die Erfahrung zeigt, dass dabei ein transparenter und ehrlicher Beratungsstil und eine enge Zusammenarbeit mit dem Mandanten der Schlüssel zum Erfolg ist.
In den vergangenen Jahren ist auch das Thema Whistleblowing in unserer Beratungspraxis immer wichtiger geworden. Wir beraten regelmäßig Unternehmen, die Whistleblowing-Systeme einführen oder verbessern möchten, sowie auch Privatpersonen, die vorhaben eine Whistleblowing-Meldung abzugeben oder dies bereits getan haben. Auch sind wir selbst als externe Ombudspersonen tätig. So haben wir ein gutes Verständnis „beider Seiten“. Darüber hinaus engagieren wir uns als Mitglieder der Arbeitsgruppe Whistleblowing von Transparency International – Austrian Chapter, dafür, dass diesem wichtigen Thema in Österreich die entsprechende Beachtung geschenkt wird.
Während große, international tätige Unternehmen in den allermeisten Fällen bereits Whistleblowing-Systeme eingerichtet haben und dies als Selbstverständlichkeit im Rahmen der jeweiligen Compliance-Kultur wahrgenommen wird, sehen wir insbesondere bei mittelständischen und kleineren Unternehmen Nachholbedarf. Bis Ende 2023 werden sich in diesen Unternehmen daher in Bezug auf Hinweisgebersysteme doch Veränderungen ergeben und es wird sich damit wohl auch das Compliance-Bewusstsein ändern. Dies spürt man bereits in der Beratungspraxis aufgrund vermehrter Anfragen. Auch im öffentlichen Bereich wird es im Zuge der Umsetzung der Richtlinie zu Veränderungen kommen und das Thema Whistleblowing wird präsenter werden.
Die Richtlinie hat dem Thema definitiv mehr Bedeutung zugemessen und wir erwarten mit Spannung die Ausgestaltung des österreichischen Gesetzes. Zu hoffen ist jedenfalls, dass der Gesetzgeber insbesondere den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes so regelt, dass jeder Rechtsanwender versteht, in Bezug auf welche Meldungen ein gesetzlicher Schutz des Hinweisgebers besteht. Nur so kann das Ziel der Richtlinie, nämlich der Schutz von Hinweisgebern und Rechtssicherheit für diese, erreicht werden.
Was man in der Tat nach wie vor oft hört ist, dass derartige, va anonyme Meldesysteme Mitarbeiter nur dazu anregen würden sich über andere Personen „zu beschweren“ bzw diese zu „vernadern“. Gegen dieses Argument sprechen jedoch die Statistiken der Anbieter von Whistleblowing-Lösungen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der Anteil an missbräuchlich erstatteten Meldungen verschwindend gering ist.
Ja, absolut. Die Erfahrung mit Hinweisgebersystemen hat gezeigt, dass die erstatteten Meldungen überwiegend Substrat haben und Probleme aufgezeigt werden, die in der Organisation gelöst werden müssen und deren Lösung zu Verbesserungen führt. Die Möglichkeit, dass anonyme Meldungen erstattet werden können und die Tatsache, dass gutgläubige Hinweisgeber vor Repressalien geschützt werden, wirkt zudem oftmals präventiv, sodass gewisse Verstöße gar nicht passieren. Dies umso mehr, wenn sich in Organisationen zeigt, dass Hinweise ernstgenommen, entsprechend aufgeklärt und bei Verstößen Konsequenzen gezogen werden. Auf der anderen Seite muss es auch dann Konsequenzen geben, wenn Meldemöglichkeiten bewusst missbraucht werden.
Aus meiner Sicht ist es auch für die Gesamtgesellschaft gut, wenn es möglich ist, dass Personen, die Kenntnisse über Fehlverhalten haben, dies vertraulich melden können. Oftmals sind das Personen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen und wenn kein Schutz besteht, lieber „wegsehen“. Das gilt es zu verhindern.
Wir haben uns sehr gefreut als Maria Boboc von Whistlelink mit uns Kontakt aufgenommen hat. Wir haben schon Erfahrung mit verschiedensten Whistleblowing-Lösungen. Bei Whistlelink war uns sofort klar, dass professionelle, cleane und für den Alltag in Unternehmen gut anwendbare Lösungen angeboten werden. Zudem wird sichergestellt, dass die Vorgaben der EU Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern und die datenschutzrechtlichen Erfordernisse eingehalten werden. Whistlelink bringt umfassende und langjährige Erfahrung in diesem Bereich mit und unterstützt Mandanten daher bestmöglich. Auch die transparente Übersicht über alle Partner von Whistlelink auf deren Website und das gute bereits bestehende internationale Netzwerk haben uns überzeugt.
Erfahren Sie mehr über das Whistleblowing-System von Whistlelink oder kontaktieren Sie uns, wenn Sie daran interessiert sind, unser nächster Partner zu werden.
Über unseren Partner Paulitsch Law – www.paulitsch.law
Wenn Sie Fragen zu diesem Artikel haben oder mehr über Whistlelink erfahren möchten, würden wir uns freuen, von Ihnen zu hören.
Whistlelink values your privacy. We will only contact you about our solutions.
You may unsubscribe at any time. For more info, please review our Privacy Policy
WIR FREUEN UNS AUF SIE!
Whistlelink schätzt Ihre Privatsphäre. Wir kontaktieren Sie ausschließlich in Bezug auf unsere Lösungen.
WIR FREUEN UNS AUF SIE!
Whistlelink schätzt Ihre Privatsphäre. Wir kontaktieren Sie ausschließlich in Bezug auf unsere Lösungen.
HAPPY TO MEET YOU!
Whistlelink values your privacy. We will only contact you about our solutions.
You may unsubscribe at any time. For more info, please review our Privacy Policy