Wie Sie das Hinweisgeberschutzgesetz einhalten
Es sind nur noch sechs Monate bis zum Inkrafttreten dieser Richtlinie und Sie haben vielleicht noch Fragen dazu, was die EU-Whistleblowing-Richtlinie ist und was sie für Sie bedeutet.
Um Ihnen schnelle und einfache Antworten zu geben, haben wir die am häufigsten gestellten Fragen, die wir von Unternehmen über die Richtlinie erhalten, an einer Stelle zusammengefasst. Lesen Sie es sich durch, und wenn Sie noch Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Der Schutz von Whistleblowern in der EU ist derzeit nicht einheitlich geregelt. Die EU hat die neue Richtlinie in der Hoffnung in Kraft gesetzt, ein gerechteres und sichereres Umfeld für Unternehmen und Bürger in allen Mitgliedsstaaten zu schaffen.
Ein kurzer Blick auf den vollständigen Titel der EU-Whistleblowing-Richtlinie „der Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden“ zeigt, wie dies erreicht werden soll. Einfach ausgedrückt möchte die EU ihre Bürgerinnen und Bürger besser schützen, wenn sie sich äußern und vermutete rechtswidrige Handlungen melden.
Die EU verlangt von allen Mitgliedstaaten, ihre eigene Fassung der Richtlinie in nationales Recht zu übernehmen.
Indem man die Menschen ermutigt, ihre Anliegen vorzubringen, kann man verhindern, dass es zu schwerwiegenden negativen Folgen für die Union und die Interessen der Öffentlichkeit kommt, die eintreten könnten, wenn der Verstoß unentdeckt bleibt.
Die Hinweisgeber-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) trat im Dezember 2019 in Kraft.
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umsetzen und die in der Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen aufnehmen.
Wie wir bereits erwähnt haben, zielt die Richtlinie darauf ab, Einzelpersonen zu schützen, die Bedenken über Verstöße gegen EU-Recht äußern. Das betrifft also jeden, der Informationen über vermutetes Fehlverhalten hat.
Insbesondere Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern sind jedoch dazu aufgerufen, über sichere Berichtswege zu verfügen.
Die betroffenen Organisationen müssen sichere und effiziente Meldewege für Einzelpersonen zur Verfügung stellen, um Missstände zu melden, die mehrere rechtliche Anforderungen erfüllen.
Weitere Informationen zu den Meldekanälen und den gesetzlichen Anforderungen finden Sie auf unserer Seite „Erfüllen Sie die Anforderungen der EU Richtlinie?“.
Die EU-Whistleblowing-Richtlinie legt nicht die genauen Anforderungen des Meldekanals fest, aber sie muss sicher sein und die Vertraulichkeit für den Hinweisgeber gewährleisten. Bei den genannten Möglichkeiten handelt es sich beispielsweise um eine Online-Plattform oder einen Telefondienst.
Whistlelink ist ein Beispiel für ein Online Whistleblowing-System. Es wurde entwickelt, um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen und gleichzeitig ein wirklich einfaches Werkzeug für den Whistleblower und die Eigentümer des Systems zu bieten.
In der Richtlinie sind keine Mindeststrafen vorgesehen, sondern es sind nationale Fassungen des Gesetzes notwendig, um Personen zu bestrafen, die die Berichterstattung verhindern, gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen oder mit Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber vorgehen.
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