Das mit der Hinweisgeber Richtlinie (EU) 2019/1937 verfolgte Ziel besteht darin, Personen zu schützen, die Verstöße am Arbeitsplatz melden. Dies erfordert, dass die Unternehmen überprüfen müssen, ob ihre Verfahrensweisen im Hinblick auf das Whistleblowing den Anforderungen der Richtlinie gerecht werden. Erfahren Sie, was Arbeitgeber tun müssen, um die Anforderungen zu erfüllen.
Um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen, müssen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern sichere und wirksame Berichtskanäle implementieren.
Diese Kanäle müssen:
Sicher sein
Anonymität gewährleisten
Einen ausgewiesenen Eigentümer haben
Die Einhaltung von Fristen unterstützen
Die Anforderungen der Leitlinien zur Datenschutz-Grundverordnung erfüllen
Schriftliche und/oder mündliche Meldeformen unterstützen
In der Richtlinie sind keine Mindeststrafen vorgesehen, sondern es sind nationale Fassungen des Gesetzes notwendig, um Personen zu bestrafen, die die Berichterstattung verhindern, gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen oder mit Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber vorgehen.
Für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten.
Für Unternehmen mit 50–249 Beschäftigten.
Jeder Stakeholder, dem Informationen über arbeitsplatzbedingte Missstände vorliegen, kann eine Meldung machen. Dies ist nicht auf Beschäftigte beschränkt, sondern umfasst auch ehemalige Beschäftigte, Stellenbewerber, Vertragspartner, Lieferanten, Journalisten und Personen, die den Hinweisgeber unterstützen.
Verstöße gegen das EU-Recht bezüglich zahlreicher arbeitsbezogener Fragen. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf Geldwäsche, Steuerbetrug, Produkt- und Transportsicherheit, Datenschutz, Gesundheitsschutz, Tierschutz und Umweltschutz.
Hinweisgeber sind vor jeder Art von Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Der Hinweisgeber muss seine Bedenken über die vorgesehenen Meldekanäle übermitteln können und der Ansicht sein, dass die Informationen zum Zeitpunkt der Berichterstattung wahr sind.
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