NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR WHISTLELINK

Diese Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) gelten für die gesamte Nutzung von Whistlelink („Whistlelink“), der webbasierten Meldeplattform von Whistleblowing Solutions AB („Whistleblowing Solutions“, „wir“, „uns“ oder der „Auftragsverarbeiter“), durch Sie, den Kunden („Kunde“, „Sie“ oder „Verantwortlicher“) oder Ihre Mitarbeiter. Hiermit wird jeglichen Geschäftsbedingungen, die Sie als Kunde uns zusenden und die mit diesen Nutzungsbedingungen unvereinbar sind, davon abweichen oder Ergänzungen enthalten, widersprochen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. 

1.     Aktivierung von Whistlelink und Vertragsabschluss

1.1 Ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde auf  www.whistlelink.com die „Website“) seine Daten registriert und diese Nutzungsbedingungen akzeptiert hat und nachdem dem Kunden eine Auftragsbestätigung zugegangen ist.

1.2 In Verbindung mit der Aktivierung von Whistlelink wird ein Konto für den Kunden erstellt. Der Kunde verpflichtet sich, alle geforderten Angaben in diesem Konto korrekt und vollständig einzugeben. Der Kunde bestätigt hiermit, dass unsere Möglichkeiten zur Bereitstellung von Whistlelink eingeschränkt sein können, wenn die vom Kunden gemachten Angaben in irgendeiner Hinsicht fehlerhaft sind.

1.3 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass vertrauliche Konto- und Anmeldeinformation sicher verwahrt werden und nur Personen zugänglich gemacht werden, die diese benötigen. Folglich erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass wir keine Verantwortung für Schäden übernehmen, die aus einer zweckwidrigen Verwendung der vertraulichen Konto- und Anmeldeinformationen des Kunden resultieren. Jede der Parteien verpflichtet sich jedoch, die jeweils andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eine unberechtigte Nutzung von Whistlelink aufgedeckt oder vermutet wird.

2.    Lizenz und Provision

2.1 Durch die Aktivierung von Whistlelink wird dem Kunden für die im Voraus bezahlte Dauer eine nicht exklusive Lizenz zur Nutzung von Whistlelink entsprechend diesen Nutzungsbedingungen sowie den besonderen Einschränkungen, die in Abschnitt 4 erläutert werden, gewährt.

2.2 Die Bereitstellung von Whistlelink erfolgt 24/7 während des ganzen Jahres. Ausgenommen hiervon sind Zeiten für Wartungsarbeiten, über die wir den Kunden im Voraus schriftlich informieren. Sollte Whistlelink während eines Kalendermonat zu weniger als 99 % des Vormonats zur Verfügung stehen, hat der Kunde das Recht auf eine kostenlose Verlängerung seiner aktuellen Vertragsdauer um das 10-Fache der Zeit, die Whistlelink nicht erreichbar war.

2.3 Der Support von Whistlelink ist in Englisch, Deutsch, Italienisch, Spanisch, Rumänisch, Polnisch, Tschechisch, Französisch und Schwedisch per E-Mail [support@whistlelink.com] mit einer Reaktionszeit von 8 Stunden an Werktagen zwischen 09:00-16:30 Uhr mitteleuropäischer Zeit erreichbar.

2.4 Whistlelink und ggf. der Intake Management Service von Whistlelink werden in dem bestehenden Zustand zur Verfügung gestellt. Unsere Verpflichtungen und Garantien hinsichtlich Funktionalität, Leistungsstufen, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck erstrecken sich somit nur auf das, was ausdrücklich in diesen Nutzungsbedingungen oder anderweitig schriftlich gegenüber dem betreffenden Kunden erklärt wurde. Darüber hinaus kann Whistlelink während der Vertragsdauer weiterentwickelt, angepasst und verändert sowie um weitere Angebote ergänzt werden. Wenn davon ausgegangen werden kann, dass solche Änderungen erhebliche negative Auswirkungen für den Kunden zur Folge haben, verpflichten wir uns, den Kunden im Voraus darüber in Kenntnis zu setzen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag mit Whistlelink durch schriftliche Mitteilung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zu beenden. Hat der Kunde sein Recht bis zu dem Tag, an dem die angekündigte Änderung in Kraft tritt, nicht geltend gemacht, erlischt das Recht auf vorzeitige Kündigung.

2.5 Abschnitt 2.2 und 2.4 enthalten die einzigen Rechtsmittel, die der Kunde gemäß dieser Nutzungsbedingungen im Hinblick auf Verfügbarkeit und Funktionalität von Whistlelink gelten machen kann.

2.6 Der Kunde verpflichtet sich, die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Richtlinien für die Nutzung von Whistlelink einzuhalten. In dieser Hinsicht trägt der Kunde die vollumfängliche Verantwortung für alle, die Whistlelink in seinem Namen nutzen. Dazu zählt unter anderem eine Nutzung in einer Weise, die nicht zur Überlastung des Service führt, keine Übertragung von Viren oder anderer Schadsoftware auf Whistlelink, wodurch ein unbefugter Zugriff auf Whistlelink oder in Whistlelink enthaltende Informationen verursacht oder ermöglicht würde.

3.   Preis und Zahlung

3.1 Der Kunde muss die Lizenzgebühr für jedes auf der Website ausgewählte Preispaket in Verbindung mit der Aktivierung von Whistlelink bezahlen. Die Lizenzgebühr wird jährlich im Voraus durch Zahlung einer Rechnung beglichen. Bei verspäteter Zahlung gegenüber dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum werden die gesetzlichen Verzugszinsen fällig. Wenn sich der Kunde mit mehr als einem Monat im Zahlungsrückstand befindet und wir die fällige Zahlung schriftlich angefordert haben, steht uns das Recht zu, die fortgesetzte Bereitstellung von Whistlelink auszusetzen, bis der Kunde den ausstehenden Betrag beglichen hat.

3.2 Wir haben das Recht, jedoch nicht die Pflicht, die Lizenzgebühr jährlich um 5 % anzuheben.

4.    Rechte am geistigen Eigentum

4.1 Dem Kunden ist bekannt, dass Whistlelink geistige Eigentumsrechte enthält, die Eigentum von uns oder Dritten sind. Keine Bestimmungen des Vertrags oder dieser Nutzungsbedingungen sind so zu verstehen, dass diese Rechte am geistigen Eigentum auf den Kunden übertragen werden oder dass der Kunde das Recht zur Verwendung des geistigen Eigentums in irgendeiner Form, die über die in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich festgelegten Bestimmungen hinausgeht, erwirbt.

4.2 Die in Abschnitt 2.1 genannte Lizenz für Whistlelink ist an die Bedingung geknüpft, dass der Kunde (mit Ausnahme von Kundendaten, wie unten definiert) Whistlelink und sein Konzept nicht kopiert, zur Verfügung stellt (durch Untervermietung, Übertragung oder anderweitig), ein sogenanntes Reverse Engineering durchführt oder eine andere Handlung vornimmt, die ein Kopieren der Gesamtheit oder eines Teils von Whistlelink ermöglichen würde.

5.    Haftung und Haftungsbeschränkung

5.1 Wir übernehmen unter keinen Umständen Haftung für (i) Schäden, die durch das Hochladen von Inhalten oder Daten auf Whistlelink durch andere als uns selbst entstehen oder (ii) indirekte Schäden wie entgangener Profit, verminderter Umsatz oder fehlender Nutzen von Whistlelink. Unsere Gesamthaftung für Whistlelink für eine oder mehrere Forderungen ist begrenzt auf einen Betrag in Höhe der Gesamtzahlung, die der Kunden für die Nutzung von Whistlelink während des Kalenderjahres, das dem betreffenden Schaden vorausging, geleistet hat.

6.    Personenbezogene Daten und Kundendaten

6.1 Die Integrität des Kunden liegt uns am Herzen. Der bestmögliche Schutz von durch uns verarbeitete personenbezogenen Daten ist unser oberstes Ziel. Der Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen von Whistlelink wird durch den Datenverarbeitungsvertrag in Anhang 1 zu diesen Nutzungsbedingungen geregelt.

6.2 Alle Daten, die der Kunde und/oder Nutzer von Whistlelink (gleichgültig, ob der Nutzer ein Hinweisgeber ist und gleichgültig, ob es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt) bereitstellt, werden als „Kundendaten“ bezeichnet. Wir machen keine Rechte an Kundendaten geltend. Der Kunde trägt somit die alleinige und vollständige Verantwortung für Kundendaten und die Konsequenzen, die sich aus der Nutzung der Kundendaten ergeben.

7.     Intake Management Services von Whistlelink

7.1 Die unter Abschnitt 7 aufgeführten Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für Kunden, die Intake Management Services von Whistlelink erworben haben.

7.2 Im Rahmen der Intake Management Services von Whistlelink bietet Whistleblowing Solutions eine First-Line-Überprüfung und Bewertung von Fällen, die in Whistlelink gemeldet werden, und kommuniziert im Namen des Kunden mit der jeweiligen Person. Somit verpflichtet sich Whistleblowing Solutions, den betreffenden Hinweisgeber darüber zu informieren, wenn ein gemeldeter Fall als nicht relevant eingestuft wird. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er bestimmte Meldungen aufgrund der geltenden Gesetzgebung selbst bearbeiten muss. In solchen Fällen bietet Whistleblowing Solutions dem Kunden geeigneten Support und Unterstützung.

7.3 Whistleblowing Solutions verpflichtet sich darüber hinaus zur Kommunikation mit dem Kunden, bevor eine Zusammenfassung an Hinweisgeber gesendet wird oder wenn Whistleblowing Solutions beabsichtigt, einen bestimmten Fall abzuschließen.

7.4 Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass die in Anhang 1, Abschnitt 5, erläuterte Weisung im Hinblick auf Zweck, Wesen und Gegenstand der Verarbeitung geändert werden kann. Neben der Speicherung verarbeitet Whistleblowing Solutions Kundendaten auch zur Überprüfung und Bewertung von Fällen, die in Whistlelink gemeldet werden, und zur Kommunikation mit den Betroffenen im Namen des Kunden.

8.     Datenschutz und Recht auf Veröffentlichung des Kundennamens

8.1 Die Parteien verpflichten sich, als „VERTRAULICH“ gekennzeichnete Daten ohne die schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht gegenüber Dritten offenzulegen oder solche Daten zu einem anderen Zweck als zur Erfüllung der vertragsgemäßen Verpflichtungen der Partei zu verwenden. Die Verpflichtung zum Datenschutz gilt nicht für Informationen, für die die Partei nachweisen kann, dass sie ihr auf andere Weise als durch diese Nutzungsbedingungen bekannt geworden sind oder für Informationen, die allgemein bekannt sind. Die Verpflichtung zum Datenschutz gilt ebenfalls nicht, wenn eine der Parteien durch Gesetze, Satzungen oder eine offizielle Entscheidung zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist.

8.2 Keine der Parteien ist berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei eine Pressemitteilung oder eine andere öffentliche Erklärung im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung herauszugeben. Auch darf keine Partei den Namen und das Logo der anderen Partei während der Laufzeit der Vereinbarung auf ihrer Website veröffentlichen, ohne dass die andere Partei vorher schriftlich zugestimmt hat.

9.   Vertragslaufzeit und vorzeitige Beendigung

9.1 Die Vereinbarung gilt ab dem Datum, an dem die Parteien die Vereinbarung gemäß Ziffer 2.1 geschlossen haben, und gilt bis zum Ende des Monats, der 12 Monate danach liegt, wobei die Zeit bis zum ersten Tag des nächsten Kalendermonats kostenfrei ist. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, es sei denn, die Vertragspartei hat die Vereinbarung spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums schriftlich gegenüber support@whistlelink.com gekündigt.

9.2 Jede der Parteien hat das Recht, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn (i) die andere Partei einen erheblichen Vertragsbruch begeht und diesen nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über den Vertragsbruch behebt oder (ii) die andere Partei für zahlungsunfähig erklärt wird, Gegenstand einer Unternehmensumstrukturierung wird, einen Vergleich beantragt, ihre Zahlungen einstellt, in Liquidation geht oder anderweitig als zahlungsunfähig betrachtet wird. Die Kündigung erfolgt ohne unangemessene Verzögerung nach Bekanntwerden des Umstands, der den Grund für die Kündigung darstellt.

10.    Verschiedenes

10.1 Die Parteien sind in jeglicher Hinsicht unabhängige Unternehmen, die ihre Geschäfte in eigenem Namen und auf eigenes Risiko betreiben. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart ist keine der Parteien berechtigt, im Namen oder Auftrag der anderen Partei Verträge abzuschließen oder in anderer Weise der anderen Partei Verpflichtungen aufzuerlegen.

10.2 Sämtliche Änderungen und Ergänzungen zu dem Vertrag und diesen Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.

10.3 Dem Kunden steht nicht das Recht zu, seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag oder entsprechend diesen Nutzungsbedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu übertragen.

10.4 Wenn eine der Parteien aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle der betreffenden Partei liegen, nicht in der Lage ist, ihre vertragsgemäßen oder aus diesen Nutzungsbedingungen resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen, begründete dies eine Freistellung, die eine Befreiung von Schadenersatz und anderen Sanktionen zur Folge hat.

10.5 Sollte ein zuständiges Gericht, eine Behörde oder ein Schiedsgericht feststellen, dass eine der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar ist, bleiben die betreffende Bestimmung und alle anderen Bestimmungen insoweit gültig und durchsetzbar, wie dies nach geltendem Recht zulässig ist. In diesem Fall sind die Parteien angehalten, einvernehmlich die notwendigen Änderungen für diese Nutzungsbedingungen auszuhandeln, um den Erhalt von Struktur, Zweck und Sinn dieser Nutzungsbedingungen zu gewährleisten.

10.6 Bei Beendigung dieser Nutzungsbedingungen oder des Vertrags aus einem beliebigen Grund, hat die Bestimmung 10.6 und folgende Bestimmungen verbindlichen Charakter für die Parteien: Geistige Eigentumsrechte, Haftung und Haftungsbegrenzung, Datenschutz und Anwendbares Recht und Streitbeilegung

11.    Anwendbares Recht und Streitbeilegung

11.1 Diese Nutzungsbedingungen unterliegen schwedischem Recht. Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen werden endgültig in einem Schlichtungsverfahren entschieden, welches durch die Schiedsinstitution der Handelskammer Stockholm (das „Institut“) vollzogen wird. Das Schiedsverfahrens findet in Göteborg, Schweden, statt. Es kommen die Regeln des Instituts für ein vereinfachtes Schiedsverfahren zur Anwendung, es sei denn, das Institut entscheidet, dass aufgrund der Schwere des Falles, des Streitwerts oder anderer Umstände die Regeln des Schiedsinstituts der Handelskammer Stockholm in dem Verfahren Anwendung finden. In letzterem Fall entscheidet das Institut darüber hinaus, ob das Schiedsgericht aus einem oder drei Schlichtern bestehen soll. Die Parteien verpflichten sich, die Existenz oder den Inhalt des Schiedsverfahrens im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder Informationen über Verhandlungen, Schlichtung oder Mediation im Zusammenhang damit geheim zu halten. Dies gilt ohne zeitliche Begrenzung. Diese Vorschriften gelten nicht für die Vollstreckung eines Urteils, es sei denn, das Gesetz, andere Statuten, behördliche Anordnungen, Börsenregeln oder die gute Praxis auf dem Aktienmarkt oder sonstige Anforderungen sehen etwas anderes vor.

11.2 Wir behalten uns das Recht vor, im Fall von Nichtzahlung Klage gegen den Kunden bei einem ordentlichen Gericht einzureichen, in erster Instanz vor dem Bezirksgericht Göteborg.

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