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Whistleblowing in der Transport- und Logistikbranche 

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Wie Sie das Hinweisgeberschutzgesetz einhalten

Whistleblowing ist in der Verkehrs-, Transport- und Logistikbranche kein Fremdwort. In wichtigen Transportbranchen wie der Luftfahrt, der Eisenbahn und dem Lkw-Verkehr sind wir auf Mitarbeiter angewiesen, die Sicherheitsverstöße melden. 

Zu den gängigsten Formen des Whistleblowing gehören Anrufe bei Hotlines, Meldungen im Internet und per E-Mail. Whistleblower und die von ihnen gelieferten Informationen werden in der Regel streng vertraulich behandelt.  Im vergangenen Jahr verzeichneten die Transport- und Logistikunternehmen im Vereinigten Königreich einen Anstieg der Meldungen von Informanten um 7 %. Zu den gemeldeten Problemen gehörten personalbezogene Forderungen (27,6 %), Mobbing (17 %) und Verstöße gegen die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften (15,3 %). Interessant ist, dass der Prozentsatz der gesundheits- und sicherheitsbezogenen Meldungen fast dreimal so hoch ist, wie der britische Durchschnitt.  

Die USA hatten auch ihren Anteil an Whistleblowing in der Transport- und Logistikbranche. Im Juli 2021 wurde ein in Chicago ansässiges Unternehmen verurteilt, einem Fahrer, der einen Arbeitsunfall und ein unsicheres Fahrzeug gemeldet hatte, eine Entschädigung von fast 100.000 US-Dollar zu zahlen. Dieser Arbeiter wurde von der Arbeitssicherheits- und Gesundheitsbehörde des US-Arbeitsministeriums dafür gelobt, dass er für seine Rechte eingetreten ist und Gefahren am Arbeitsplatz gemeldet hat. 

Unternehmen in Transport und Logistik brauchen sichere Hinweisgebersysteme 

Die Vorteile eines guten Systems zur Meldung von Missständen sind weit verbreitet, und die Transportbranche bildet da keine Ausnahme. Die Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer sollte immer an erster Stelle stehen. Ein Hinweisgeberdienst bietet die Möglichkeit, Probleme mit Ausrüstungen oder Fahrzeugen anzugehen und zu beheben, bevor sie weiter eskalieren.   

Außerdem besteht in allen Branchen ein Reputationsrisiko für Unternehmen, und ein Hinweisgebersystem ist eine Möglichkeit, dieses Risiko zu minimieren. Die EU-Whistleblowing-Richtlinie (2019) sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern bis Dezember 2021 einen geeigneten internen Meldeweg einrichten müssen. Zu den weiteren Anforderungen gehören die Weiterverfolgung von Meldungen und die Verhängung von Sanktionen gegen Personen, die Meldungen behindern oder Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower ergreifen. Auch Beschäftigte in der Transport- und Logistikbranche, die häufig unterwegs sind oder sich nicht in einem herkömmlichen Büro aufhalten, benötigen Zugang zu Meldewegen. Sie können von einem Online-Meldesystem erheblich profitieren. 

Obwohl das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der EU ist, müssen Handelsunternehmen möglicherweise immer noch das EU-Niveau des Arbeitsschutzes einhalten. Kurz gesagt, jeder profitiert von Whistleblowing, und Transport- und Logistikunternehmen können dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter Bedenken vertrauensvoll melden können, ohne Vergeltungsmaßnahmen fürchten zu müssen.  

Sind Sie daran interessiert, mehr über einen Whistleblowing-Dienst und sichere interne Meldewege zu erfahren? Lesen Sie mehr über die EU-Whistleblowing-Richtlinie zur Meldung von Missständen hier und bei EUR-Lex.

Sind Sie auf der Suche nach einem sicheren Hinweisgebersystem für die Meldung von Missständen? Lesen Sie hier mehr.

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